Menu

Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Nimmt die Polizei einen Unfall auf, so führt dies in der Regel zu einem Bußgeld- oder Strafverfahren gegen eine oder mehrere der am Unfall beteiligten Personen. Wer davon betroffen ist, für den gilt Gleiches wie bei Verfahren, die wegen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen ins Rollen kommen. Das Risiko, bei einem Verkehrsverstoss ertappt zu werden ist größer geworden, denn immer mehr Überwachungsgeräte sind im Einsatz. Besonders intensiv sind mittlerweile die Kontrollen des Sicherheitsabstands, bei Geschwindigkeitsbegrenzungen und vor Ampelanlagen. Verwarnungsgelder kosten zehn bis 75 DM, Bußgelder ab 80 DM, zudem ist damit die Eintragung ins Flensburger Verkehrszentralregister verbunden, und darüber hinaus kann ein befristetes Fahrverbot verhängt werden.

Ist der Verkehrsverstoß so schwerwiegend, dass Tatbestände des Strafgesetzbuchs erfüllt sind, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Spätestens in dieser Situation empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts, der mit der Verteidigung des Betroffenen betraut wird. Grundsätzlich ist dem Betroffenen davon abzuraten, vor Einsichtnahme in die Ermittlungsakten eine Stellungnahme gegenüber den Behörden abzugeben. Er läuft sonst Gefahr, mit seiner voreiligen Einlassung ein Beweismittel gegen sich selbst zu schaffen. Im Gegensatz zu dem Betroffenen hat der Rechtsanwalt die Möglichkeit, Einsicht in Ermittlungsakten zu nehmen und Beweisstücke, wie Fotos oder Videoaufzeichnungen, zu sichten. Die Staatsanwaltschaft bzw. Bußgeldbehörde muß dem Anwalt, der sich für den Beschuldigten als Verteidiger legitimiert hat, Akteneinsicht gewähren. Hiernach kann immer noch eine gemeinsam mit dem Verteidiger erarbeitete Einlassung zu dem jeweiligen Vorwurf zu den Akten gereicht werden.