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Inkasso

Der richtige Umgang mit säumigen Kunden

Verluste drohen

Zahlungsschwache Kunden machen nicht nur viel Ärger. Sie können das eigene Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten bringen, manchmal sogar in Konkurs. Für einen Betriebsinhaber oder Geschäftsführer gibt es kaum etwas lästigeres, als sich mit säumigen Kunden auseinandersetzen zu müssen. Umsicht beim Umgang mit säumigen Schuldnern ist jedoch geboten! Neben den Möglichkeiten eines aufwändigen Einsatzes eigener Beitreibungstätigkeit oder der Beauftragung eines in den Möglichkeiten der Rechtsverfolgung beschränkten Inkassounternehmens kommt vor allem die Beauftragung eines Rechtsanwalts in Betracht.
Der Rechtsanwalt garantiert Kompetenz

Jeder Rechtsanwalt wird zunächst versuchen, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Der Rechtsanwalt garantiert schnelle Abwicklung. Er darf Auskunft über die Bonität des Schuldners einholen. Als Organ der Rechtspflege ist er auch in Zeiten zunehmenden Datenschutzes mit einem Vertrauensvorschuss ausgestattet. Ihm ist es möglich, Auskünfte aus den Handelsregistern, Schuldnerlisten und sonstigen behördlichen Verzeichnissen zu erhalten. Dies erleichtert eine erste Prüfung der Erfolgsaussichten einer Inkassomaßnahme und hilft dem Mandanten, unnötige Kosten zu vermeiden. Der Rechtsanwalt ist aufgrund seiner rechtlichen Kenntnisse der geeignete Partner, um den säumigen Schuldner zu beeindrucken und zur Zahlung zu veranlassen. Ist der Schuldner uneinsichtig und muss gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden, so sollte bzw. muss – je nach Höhe des Streitwerts – ein Rechtsanwalt mit der Weiterbearbeitung beauftragt werden. Der Mandant spart deshalb Zeit, Mühe und Geld, wenn er die Beitreibung seiner Forderung gleich dem Rechtsanwalt überträgt. Die Inanspruchnahme des Anwalts ist daher in der Regel kostengünstiger als die Beauftragung eines Inkassobüros. Der Rechtsanwalt erhält im Gegensatz zu den Inkassobüros keine Erfolgsprovision, sondern berechnet seine Gebühren nach von dem Gesetzgeber vorgeschriebenen Sätzen. Rechtsanwaltsgebühren sind in der Regel vom Schuldner in vollem Umfang zu tragen. Die Kosten für ein Inkassounternehmen hingegen muss der Schuldner nur zum Teil erstatten, so dass der Gläubiger für die restlichen Unkosten seiner Beitreibungsversuche selbst aufkommen muss. Der Rechtsanwalt ist in jedem Fall der Partner, der einem Gläubiger von der außergerichtlichen, nachdrücklichen Mahnung bis hin zur Zwangsvollstreckung als kompetenter Berater und Vertreter zur Seite steht.
Rechtzeitige Vorsorge ist ratsam
Vereinbaren Sie Eigentumsvorbehalt oder Sicherungsübereignung ! Der Rechtsanwalt berät Sie, wie Sie mit Ihren Kunden die Vereinbarungen richtig abschließen, die dann auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Denken Sie auch daran, dass Sie bei sich abzeichnender Insolvenz eines Vertragspartners wirkungsvolle Sicherungsmaßnahmen ergreifen können, wie z.B. eine abgesonderte Lagerung mit dem Verbot der Verfügung ohne Ihr Einverständnis oder die Sicherstellung der Ware ohne Zugriffsmöglichkeit des Vertragspartners.

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