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Mietrecht

Mietrechtliche Streitigkeiten gehen in der Regel über die Durchsetzung rein wirtschaftlicher Interessen weit hinaus.
Schließlich bildet die Wohnung, um die es im Streitfall geht, regelmäßig den Lebensmittelpunkt des Mieters und Wohnraum ist bekanntlich knapp und teuer bemessen. Andererseits sind Eigentumswohnungen von dem Vermieter oftmals unter enger Kalkulation finanziert, die keine Mietausfälle erlaubt, oder es tritt unerwartet ein Eigenbedarf des Vermieters auf. Für die Mietparteien ist zunächst aber die Ausgestaltung des Mietvertrages von besonderer Bedeutung. Die oftmals verwendeten Musterverträge begünstigen zumeist eine Partei in unangemessenem Maße. Daher ist eine fachkundige Überprüfung vor Vertragsschluss ratsam, um eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen zu gewährleisten.

Im Mietrecht sind verhältnismäßig häufig Fristen zu wahren. Zum einen natürlich die Kündigungsfristen und die Verjährungsfristen. Letztere werden jedoch oft übersehen, insbesondere die kurze Verjährungsfrist gemäß § 548 BGB. Diese 6- Monats-Frist gilt für zahlreiche Ansprüche sowohl des Vermieters als auch des Mieters. Oftmals übersieht der Vermieter auch die von ihm zu beachtende Frist für seine Schlussmitteilung oder der Mieter die für einen Widerspruch gegen eine Kündigung.

Der Mietzins ist kraft Gesetzes gemindert, wenn die Tauglichkeit der Mietwohnung durch einen Mangel beeinträchtigt wird. Ist beispielsweise im Winter die Wohnung mehr frostig kalt als wohlig warm, im Sommer der Balkon am Haus unbenutzbar, so ist der Mieter berechtigt, solange weniger Miete zu zahlen, bis der Vermieter die Störung beseitigt hat. Häufig werden jedoch solche Mietmängel klaglos hingenommen, obwohl die Möglichkeit zur Mietminderung besteht.
Streitpunkt im Mietverhältnis ist auch die Abrechnung der Nebenkosten und die Frage, was der Vermieter umlegen darf und was nicht. Millionen von Mietern erleben alljährlich eine böse Überraschung, wenn der Vermieter Ihnen die Nebenkostenabrechnung vorlegt. Nicht selten werden erhebliche Nachzahlungen verlangt, mit denen der Mieter nicht gerechnet hat.
Nach vorsichtigen Schätzungen sind circa die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen falsch. Gelegentlich kommt es vor , dass dem Mieter sämtliche im Haus oder auf dem Grundstück anfallenden Kosten versteckt auferlegt werden. Daher empfiehlt es sich, die Abrechnung genau unter die Lupe zu nehmen, um nicht durch eine sogenannte „zweite Miete“ ungerechtfertigterweise belastet zu werden.

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