Arbeitsrecht
Das Rechtsgebiet unterteilt sich in Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht.
Spektrum der anwaltlichen Tätigkeit für Arbeitsrecht:
- Überprüfung und Entwurf von Arbeitsverträgen nach individuellen Gesichtspunkten
- Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
- Eingruppierungsstreitigkeiten
- Abmahnung und Kündigung
- Beratung bei Aufhebungsverträgen und Abfindungsvereinbarungen
- Vertretung im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht
- Begutachtung und Berichtigung von Arbeitszeugnissen
- Beratung des Arbeitgebers im Rahmen einer rechtssicheren, vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Wahrnehmung der betriebsverfassungsrechtlich garantierten Rechte des Betriebsrats
- Vertretung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Entwurf von Sozialplänen