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Kollektivarbeitsrecht

Kennzeichnend für die deutsche Arbeitsrechtsordnung ist, dass sie keine einheitliche staatliche Ordnung ist. An ihrer inhaltlichen Gestaltung sind neben dem Staat die Tarifvertragsparteien und die Betriebspartner, also Betriebsrat und Arbeitgeber, beteiligt. Dieser Rechtsgedanke hat insbesondere seinen Ausdruck in der Regelung des § 2 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz gefunden:

„Arbeitgeber und Betriebsrat haben vertrauensvoll zum Wohle des Betriebes und der Arbeitnehmer zusammenzuarbeiten.“
Die natürlichen Interessengegensätze sollten durch diesen Paragraphen nicht aufgehoben werden. Vielmehr bedeutet er · einerseits, dass der Betriebsrat auch solche Umstände berücksichtigen muss, die für die Wirtschaftlichkeit des Betriebs Bedeutung haben, andererseits, dass der Arbeitgeber auch die sozialen Belange nicht außer acht lassen darf. Insgesamt sollen die gegenseitigen Beziehungen offen und frei von unangebrachtem Misstrauen sein.

In Anbetracht der vielfältigen, vom Arbeitgeber zu beachtenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und der hierzu, gerade in den letzten Jahren ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, besteht häufig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerseite Uneinigkeit hinsichtlich der Kompetenzen des Betriebsrats. Vorgenanntes Problem wirkt sich insbesondere im Verhältnis zwischen dem mittleren Management und dem Betriebsrat verschärfend aus. Gerade auf dieser Ebene sind Tag für Tag Entscheidungen zu treffen, die zwangsläufig die dem Betriebsrat zustehenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte berühren. Ursachen hierfür weitgehend in der mangelnden Kenntnis der Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts und tarifvertraglichen Regelungen, als auch an der Notwendigkeit im alltäglichen Arbeitsprozess praktikable und nachvollziehbare Lösungen zu entwerfen. Allein im Personalbereich bestehen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich:

Daher sollte jede Führungskraft im Betrieb oder Unternehmen bemüht sein, schon vorzeitig mögliche Problembereiche zu erkennen und diese u.U. mit externen Beratern entsprechend lösen zu können.