Anwaltliche Tätigkeit heißt Interessenvertretung.
Die Arbeit des Rechtsanwalts unterscheidet sich von der anderer Berater durch einen Faktor, der gleichzeitig auch der wichtigste für die gesamte Anwaltstätigkeit ist:
Der Anwalt ist immer im ausschließlichen Interesse seines Auftraggebers tätig.
Er muß dessen Sicht der Dinge einseitig, dh parteilich, durchsetzen.
Ziel anwaltlicher Tätigkeit ist eine auf den jeweiligen Einzelfall maßgeschneiderte Lösung.
Das durch die Mandatserteilung gewährte Vertrauen gilt es tagtäglich von neuem zu rechtfertigen.