Verkehrsrecht

Das Rechtsgebiet unterteilt sich in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, sowie Verkehrszivilrecht.

Spektrum der anwaltlichen Tätigkeit für Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht:

  • Bestellung als Verteidiger im Vorverfahren
  • Einsichtnahme in Ermittlungsakten und Aufzeichnungen der Verkehrsüberwachung, z.B. Radarfotos, Videobänder
  • Schriftliche Ausarbeitung der Einlassung gemeinsam mit dem Mandanten
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung
  • Wahrnehmung der prozessualen Rechte des Mandanten

Spektrum der anwaltlichen Tätigkeit für Verkehrszivilrecht:

  • Umfassende Beratung
  • Abwicklung des gesamten Unfallschadens
  • Außergerichtliche Durchsetzung der Ansprüche,
  • Korrespondenz mit Versicherungsunternehmen,
  • Legitimation bei Behörden, der Polizei , usw. Antrag auf Akteneinsicht
  • Auswahl von Kraftfahrzeugsachverständigen
  • Gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche