Arbeitsrecht

Das Rechtsgebiet unterteilt sich in Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht.
Spektrum der anwaltlichen Tätigkeit für Arbeitsrecht:

  • Überprüfung und Entwurf von Arbeitsverträgen nach individuellen Gesichtspunkten
  • Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
  • Eingruppierungsstreitigkeiten
  • Abmahnung und Kündigung
  • Beratung bei Aufhebungsverträgen und Abfindungsvereinbarungen
  • Vertretung im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht
  • Begutachtung und Berichtigung von Arbeitszeugnissen
  • Beratung des Arbeitgebers im Rahmen einer rechtssicheren, vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • Wahrnehmung der betriebsverfassungsrechtlich garantierten Rechte des Betriebsrats
  • Vertretung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • Entwurf von Sozialplänen